
In der ARGE Jobcenter Cuxhaven werden Bürgerinnen und Bürger aus 58 Städten und Gemeinden des Landkreises Cuxhaven betreut, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind. Die Unterstützung erfolgt durch Auszahlung von Transferleistungen für den Lebensunterhalt und durch Beratung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung.
Nachfolgend werden einige Schlüsselbegriffe kurz erläutert und deren aktueller Stand dargestellt.
Weitere Daten zum SGB II und zum Arbeitsmarkt insgesamt erhalten Sie auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Bedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Begriff aus dem Bereich der
Leistungsgewährung. Eine BG umfasst mindestens eine Person.
Mehrere Personen werden einer BG zugeordnet, wenn sie bereit
sind gegenseitig füreinander einzustehen (in der Regel Ehepartner
und Lebensgemeinschaften mit zugehörigen Kindern).
Hilfebedürftige sind Personen, die ihren Lebensunterhalt und den von mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern können.
Die jährlichen Finanzmittel der ARGE Jobcenter Cuxhaven gliedern sich in 3 Kategorien. Den finanziellen Hilfen für den Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II, Leistungen für die Unterkunft und den Sozialbeiträgen), den Eingliederungsleistungen (EGT) und den Ausgaben für die Aufgabenerledigung (Verwaltung).