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Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch II (SGB II) regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es sieht wirtschaftliche Hilfen vor, mit denen aus Steuermitteln ein bescheidener, aber ausreichender Lebensstandard so lange gesichert werden soll, bis die betroffenen Menschen selbst wieder über ausreichende eigene Mittel verfügen. Daneben steht ein breites Spektrum an integrativen Hilfen zur Verfügung, mit denen die Empfänger der Hilfen bei ihrer Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung so intensiv wie möglich unterstützt werden sollen.


Anspruch auf die Leistungen des SGB II haben im Grundsatz alle erwerbsfähigen Personen zwischen 15 und 64 Jahren und die mit ihnen zusammen lebenden Angehörigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen oder dem der mit ihnen zusammen lebenden Partner oder Eltern sicherstellen können. Alle Leistungsempfänger sind aber auch verpflichtet, mit ganzer Kraft daran mitzuarbeiten, von den staatlichen Hilfen wieder unabhängig zu werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten können die Leistungen auch gekürzt oder abgelehnt werden.


Mitarbeiter der ARGE Jobcenter Cuxhaven, die Sie zu Ihren Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit dem SGB II beraten, finden Sie in jedem unserer Standorte.


Nähere Informationen über das SGB II und die darin geregelten Ansprüche, Leistungen, Rechte und Pflichten finden Sie u. a. auch auf den Internetseiten zur Arbeitsmarktreform bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.


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24.02.10
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